Leinenbefreiung

Du bist Mitglied bei uns im Verein und möchtest für die Stadt Hamburg die Leinenbefreiung beantragen?

In unserem Trainerteam haben wir eine anerkannte Sachverständige für die Durchführung von Gehorsamsprüfungen der Stadt Hamburg. Das heißt ihr könnt euren Hund bei uns von der allgemeinen Anleinpflicht, die in der Stadt Hamburg gilt, befreien lassen.

Voraussetzung dafür ist:

  • Gehen an der lockerer Leine. Der Hund sollte nicht permanent an der Leine ziehen.
  • einige Richtungswechsel müssen vom Hund willig umgesetzt werden.
  • Zwei der Kommandos „sitz“, „platz“, „steh“ sollte der Hund auf dein Zeichen zeigen und die Position nicht von allein verlassen.
  • Beim Kommando „bleib“ sollte der Hund wenn er an einem Ort angebunden wird und du dich etwas entfernst, dort ruhig verbleiben.
  • Der Hund muss beim Heranrufen aus dem Freilauf (auch mit Ablenkung) jederzeit zügig zu dir zurückkommen.
  • Der Hund sollte gelassen bleiben und auf keinen Fall aggressiv reagieren bei Begegnungen von: anderen/fremden Menschen, Joggern, Skatern, Radfahrern, Rollstühlen, Kinderwagen, anderen Hunden, Kindern, etc. Ist es auch kein Problem wenn es mal etwas enger wird oder Jemand Sie anspricht?

Kosten & Voraussetzungen

Bitte beachtet, dass wir die Leinenbefreiung nur für Vereinsmitglieder und im Rahmen der Begleithundeausbildung anbieten.

Gebühr für die Stadt Hamburg: 15,00 Euro

Prüfungsgebühr: 30,00 Euro


Anmeldung zur Leinenbefreiung

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